(1) In der Universitätsbibliografie werden die wissenschaftlichen Publikationen der Mitglieder und Angehörigen der Universität nachgewiesen, die während deren Zugehörigkeit zur Universität erschienen / veröffentlicht sind bzw. verfasst / entstanden sind.
(2) Unter wissenschaftlicher Publikation wird ein Werk verstanden, das ausschließlich an die wissenschaftliche Fachcommunity adressiert ist und entweder
a) einer breiten Öffentlichkeit in physischer Form zugänglich gemacht wurde bzw. gemacht werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Publikation im Buchhandel erhältlich ist / war bzw. über den Buchhandel bezogen werden kann.
oder
b) in elektronischer Form dauerhaft und stabil im Internet verfügbar ist (z.B. auf dem VOADo-Server der Universitätsbibliothek oder einer Verlagshomepage).
(1) Es werden ausschließlich veröffentlichte Werke aufgenommen.
(2) Folgende Publikationstypen werden verzeichnet:
a) Urheberschaft (Verfasser*in, Übersetzer*in, Künstler*in, Illustrator*in, Forscher*in etc.):
1. Artikel (Artikel in Fachzeitschrift, Konferenzbeitrag in Fachzeitschrift)
2. Bücher (Monografien, Dissertationen, Habilitationen, Bachelor-, Masterarbeiten (sofern veröffentlicht), Kunstband, Übersetzungen)
3. Beiträge in Büchern mit zitierfähigem Titel (Beitrag in Sammelband / Konferenzband / Festschrift / Nachschlagewerk / Aufsatzsammlung, Buchkapitel)
4. Rezensionen
5. Forschungsdaten
6. Verschiedenartige, veröffentlichte Texte (Reports, Forschungsberichte, Projektabschlussberichte)
7. Sonstige Materialien: Audio- und audiovisuelles Material, künstlerische Objekte, Musiknoten, kartographisches Material, Folien, Foliensammlungen, Vorträge, Poster, Abstracts, Vorlesungsmaterial, Software
b) Herausgeberschaft
1. Zeitschrift als Gesamtwerk
2. Zeitschriftensonderheft bzw. Themenheft einer Zeitschrift
3. Sammelwerk (Sammelband, Konferenzband, Festschrift)
4. (Text)-Editionen
Publikationen, die von den hier genannten Kriterien abweichen, können in der Sammlung „Nachweis sonstiger Veröffentlichungen“ aufgenommen werden.